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Date Posted: Thursday, 8.12.2005; 22:37
Author: Eiskristall
Subject: nu ja...
In reply to:
exit
's message, "Non-Suizid-Vertrag" on Wednesday, 7.12.2005; 23:54
Hallo,
nu, ich halte das Ganze eher für eine Bekundung Deines Willens.
Ein nicht einseitig kündbarer Vertrag ist ein Knebelvertrag und somit sicher auch vor Gericht anfechtbar (auch wenn das in diesem Themengebiet irgendwie absurd wirkt...)
Ich denke, die Einrichtung will in erster Linie, dass Du Dir klar machst, dass sie es ernst meinen, wenn Du mit dem Gedanken "och, kann ich ja auch da Suizid begehen" hingehst, hat das sicher wenig Zweck (als Beispiel).
außerdem fühlst Du Dich vielleicht durch den Vertrag mehr gebunden, ihn auch einzuhalten, als es mündlich der Fall wäre. Ein Stück Papier wirkt doch noch einen Schritt verbindlicher, finde ich.
Darüber hinaus ist dieser Vertrag allerdings tatsächlich Unsinn.
Eiskristall
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Replies:
- Re: -- exit, Friday, 9.12.2005; 18:33
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