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Date Posted: Friday, 9.12.2005; 0:13
Author: purpurschwarz
Subject: eigenverantwortung
In reply to:
exit
's message, "Non-Suizid-Vertrag" on Wednesday, 7.12.2005; 23:54
"Falls ich meine Suizidgedanken nicht mehr kontrollieren kann,"
kontrolle bedeutet, vorgänge beenden zu können. sich selbst das leben zu nehmen ist kontrolle. außerdem erachte ich verträge, die anderen die verfügungsgewalt über das leben eines ,menschen einräumen für ungültig, weil es meine entscheidung ist, ob ich mein leben fortführen will oder nicht, denn ist mein schmerz und ich somit entschide ich, welche konsequenzen ich daraus ziehe. sowas nennt man eigenverantwortung. ich entscheide ob ich weiterlebe. niemand sonst. denn ich bin es, der entschieden hat, diese klinik aufzusuchen.
dieser vertrag läßt Dir die möglichkeit, im falle einer suizidalewn anwandlung die therapie zu beenden. das heißt, von seiten der klinik aus gesehen darfst du dich umbringen solange es nicht im kontext der stationärenm therapie geschieht. die klinik ist also nicht an deinem überleben interessiert, asondern nur daran, daß sie in einem möglichen gerichtlichen verfahren wegen Deines freitodes nicht belangt werden kann.
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Replies:
Da hätte ich auch noch was ;-) -- senseless, Friday, 9.12.2005; 22:36
Gummiband ? O.o -- Dark Heart, Friday, 30.12.2005; 17:09
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