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Date Posted: Thursday, 20.08.2009; 13:23
Author: exit
Subject: Teilzeit...
TZ-Kg = Teilzeit aus Krankheitsgründen
TZ-TZG = Teilzeit nach Teilzeitgesetz, "freiwillig" nicht aus Krankheitsgründen
Seit 10. Juli bin ich auf Teilzeit. Ich habe wider Erwarten ein halbes Jahr TZ-Kg bekommen. Die Sozialdienstlerin hatte ja immer gesagt, dass TZ-Kg bei mir wenig Aussicht auf Erfolg hätte, auch Atteste würden da nicht viel dran ändern, sie befürwortet das nicht, die Werkstatt / der Chef würde das wohl nicht genehmigen, der Bezirk würde wahrscheinlich Probleme machen... Sie hat's mir praktisch ausgeredet. Jetzt, wo ich ein Attest vorgelegt habe, heißt es: Ja, das kann sie nicht ignorieren.
Das Attest ist überhaupt nur auf Veranlassung meiner Betreuerin entstanden. Sie war der Meinung, dass es gut wäre, ich würde meinem Teilzeit-Antrag noch ein Attest beilegen, so nach dem Motto "Doppelt hält besser". Sie war einmal mit mir zusammen bei meiner Psychiaterin und hat die Ärztin bequatscht.
Ich habe einen 14-seitigen Antrag eingereicht, darin ausführlich begründet, warum ich nur halbtags ertrage.
Was vermutlich auch eine Rolle gespielt hat, dass ich nun erstmal TZ-Kg bekommen habe, ist eine Lücke in der Rentenregelung. Die Möglichkeit und der Rechtsanspruch, in Behindertenwerkstätten auch ohne Krankheitsgründe Teilzeit arbeiten zu können, besteht noch nicht allzu lange, seit ca. zwei Jahren. Seitdem gibt es das Gleichstellungsgesetz (oder eine entsprechende Passage darin, so genau weiß ich das nicht), aus dem sich der Anspruch begründet. Dieses Gesetz besagt, dass niemand wegen zB seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Da Arbeitnehmer am normalen Arbeitsmarkt Teilzeit arbeiten dürfen (nach Teilzeitgesetz), muss das Behinderten in Werkstätten auch erlaubt sein. Vor dem Gleichstellungsgesetz war Teilzeitarbeit in Behindertenwerkstätten regulär nicht vorgesehen, das gab's nicht, außer eben die Krankheit des Klienten lässt Vollzeit nicht zu.
Die Regelung hinsichtlich des Erwerbs von Rentenansprüchen in Werkstätten ist der geänderten Gesetzeslage aber noch nicht angepasst worden, d.h. wenn ich jetzt TZ-TZG arbeiten würde, erhielte ich dennoch den vollen Rentenanspruch, wie diejenigen, die Vollzeit arbeiten oder TZ-Kg. Das ist natürlich ungerecht. Die Sozialdienstlerin hat gemeint, dass die Rentenregelung wahrscheinlich irgendwann geändert wird, früher oder später, je nachdem, wie lange die Bürokratie braucht. Wie lange das dauert, kann man nicht sagen, und die Werkstatt hat darauf auch keinen Einfluss. Die Werkstatt hofft, dass das in einem halben Jahr geändert ist, so dass sie mir dann TZ-TZG geben können, ohne damit Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Wenn ich nicht ein Attest vorgelegt hätte, hätte es mir sogar passieren können, dass ich vorerst gar nicht Teilzeit arbeiten kann, nämlich wenn die Werkstatt TZ-TZG mir nicht genehmigt hätte so lange die Rentenregelung nicht geändert ist. Dagegen hätte ich noch beim Sozialgericht klagen können. Die Sozialdienstlerin wusste nicht zu sagen, wie der Chef da entscheiden würde, könnte auch sein, dass er's genehmigen würde. Sie jedenfalls kann und wird das nicht befürworten, wenn das zu Ungleichheiten führt. (Sie gibt eine Stellungnahme ab, die zusammen mit dem Teilzeit-Antrag des Klienten dem Chef der Werkstatt zur Entscheidung vorgelegt wird.) - Ein weiteres Argument von ihr war, dass wenn sich das in der Werkstatt rumspricht, dass jeder ohne Rentenabstriche Teilzeit arbeiten kann, eine Flut von weiteren Teilzeitanträgen käme.
Dass es dieses Problem mit der noch nicht angepassten Rentenregelung gibt, und deshalb mein Antrag auf TZ-TZG scheitern kann, hat mir die Sozialdienstlerin erst gesagt, als es soweit war, dass ich den Antrag stelle. Es ist anzunehmen, dass sie davon schon viel früher wusste, vielleicht sogar schon von Anfang an, als ich sie das erste Mal auf Teilzeit angesprochen habe. Teilzeit war bei mir nun ja schon etwas länger im Gespräch gewesen. Hat aber erstmal gewartet, ob ich wirklich Teilzeit beantrage und mir bis dahin immer erzählt, ja, Teilzeit ist möglich im Arbeitsbereich.
Ende diesen Jahres muss ich dann schauen, ob ich noch eine Verlängerung TZ-Kg kriege, oder ich beantrage TZ-TZG. Wenn ich Pech habe, geht keines von beiden. Dass die Rentenregelung in einem halben Jahr bereits geändert ist, ist unsicher. Ob mir die Psychiaterin nochmal ein Attest ausstellt, ist ebenfalls fraglich, die ist nicht sonderlich beflissen, meine Interessen zu unterstützen. Ich habe auch wenig Lust, Termine bei ihr zu machen, weil ich mir dann wieder nur Müll anhören kann wie dass es hilfreich und gut wäre, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Oder sie fängt wieder ein Gespräch übers Haare färben an. Beim circa dritten oder vierten Termin schon hat sie sich beschwert, das Thema Werkstatt würde immer wieder kehren, sich durch alle Termine ziehen. - ?! - Ja natürlich kommt das jetzt öfters. Dank Honorarreform kann ich zu ihr jetzt aber eh nur noch einmal im Quartal hin, für 10 Minuten. Mehr wäre nicht drin, hat sie gesagt.
Wenn ich längerfristig nicht Teilzeit arbeiten können sollte in der Werkstatt, sehe ich mich gezwungen, zu kündigen.
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Replies:
- Danke -- exit-fan, Friday, 21.08.2009; 23:06
- Re: -- exit, Sunday, 23.08.2009; 0:21
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