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Date Posted: Wednesday, 4.08.2004; 14:42
Author: Martin S.
Subject: Polizeistaat Bayern

Zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung für die irrtümliche Eintragung zuvor! Habe leider 2 Tasten verwechselt.

Was darf die Polizei bei Suizidverdacht?

Meine liebenswerte und hoch intelligente, jedoch alkohohlabhängige Freundin, die seit Mai getrennt lebend von ihrem Mann wieder in ihrer alten Studienstadt München wohnt, hat Ärger mit der Polizei. Als Frührentnerin infolge schwerer Depressionen gilt sie schon seit Jahren als suizidgefährdet und brachte das auch unlängst gegenüber einem Apotheker alkoholisiert zum Ausdruck, indem sie von Selbstmord sprach. Über das Rezept kontaktierte dieser umgehend ihren Psychiater und der schickte die Polizei in ihre Wohnung. Da sie nicht anwesend war, wurde die Türe aufgebrochen und offenbar ärgerte man sich, dass man sinnlose Arbeit beging und sie nicht fand. Ihr Noch-Ehemann aus Frankfurt erzählte fälschlicherweise der Polizei, dass sie bald in eine psychiatrische Klinik käme. Seither bekommt sie fast täglich belästigende Telefonanrufe von der Münchener Polizei, welche sich lediglich scheinheilig nach deren Wohlbefinden erkundigt. Nun entwickelt sie einen regelrechten Verfolgungswahn und kommt sich vor wie eine Kriminelle, die täglich verhaftet und ins Gefängnis gesteckt werden kann. Im Prinzip ist das Los eines Patienten in der geschlossenen Psychiatrie auch kaum anders als das eines zu Unrecht Inhaftierten.

Für uns erhebt sich nun die Frage, welche rechtlichen Befugnisse die Polizei gegen sie hat, die zwar chronisch lebensmüde ist, indes noch keinen Selbstmordversuch unternahm. Kann die Polizei ihr Telefon abhören und/oder sie dennoch in eine Klinik einweisen lassen? Sind in Bayern dahin gehend vielleicht strengere Gesetze relevant als im übrigen Bundesgebiet? Kann die Polizei auch E-Mails lesen, die unverschlüsselt über einen normalen Telefonanschluss versandt werden?
Ich wäre euch dankbar für jede kompetente oder auch nur mutmaßende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Martin S.

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