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Date Posted: 04:51:17 05/13/06 Sat
Author: Lilly
Subject: Re: Zyankali
In reply to: Noname 's message, "Re: Zyankali" on 11:54:40 10/06/05 Thu

Berlin
11.11.2004
Diebe stahlen Zyankali aus Zahnarztpraxis Giftige Substanz lag seit Jahrzehnten im Schrank
Unbekannte Diebe haben in der Nacht zu Mittwoch aus einer Zahnarztpraxis am Kaiserdamm 100 Gramm Zyankali gestohlen. Die für einen erwachsenen Menschen tödliche Dosis des Gifts liegt bei etwa 60 Milligramm. Die Polizei warnt dringend davor, das Röhrchen mit dem Gift zu öffnen, da auch die Berührung mit dem weißen Pulver gefährlich ist. Unklar ist, ob die Diebe gezielt das Zyankali bei Dr. Peter N. stehlen wollten – oder ob sie in dem schwarzen Stahlschrank Wertgegenstände vermuteten
Gebraucht wird Zyankali nicht mehr in Zahnarztpraxen, „seit 30 Jahren schon nicht mehr“, hieß es gestern bei der Gesundheitsverwaltung. Früher wurde das Gift in Dentallaboren zum Auflösen von Metallen benutzt. Aus dieser Zeit soll das verschwundene Röhrchen stammen.


Mene Frage ist folgende:
weiß jemand, in welcher Form und auf welche Art und Weise es juristisch möglich ist, also wie der eingeschränkte Zugang zu Zyankali gestaltet ist?

rechtlich ist dies hier geregelt:

BtMG (1981) § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder

2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.

(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

Siehe auch:

<a rel=nofollow target=_blank href="http://home.arcor.de/palm-factory/arb...">http://home.arcor.de/palm-factory/arb...</a>
auch in der Apotheke kann man Zyankali erhalten. Allerdings muß man eine stichhaltige Begründung liefern und die Abgabe wird mit Namen dokumentiert.
Jede Apotheke hält eine Reihe von Gegenmitteln, sogenannte Antidote, für bestimmte Vergiftungen ständig vorrätig, um im Bedarfsfall schnellstmöglich das erforderliche Arzneimittel bereitstellen zu können. Unter diese Antidote fallen u.a. Mittel gegen Vergiftungen mit Insektenvertilgungsmitteln (z.B. E 605), mit Cyanid (Blausäure, Zyankali) oder Tensiden (Spül- bzw. Reinigungsmitteln). Darüber hinaus sind aber auch Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Zustände wie Status asthmaticus, Hirnödem und bestimmter Schockzustände enthalten


hoffe konnte euch helfen?? ;-)
Lilly

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