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Date Posted: 12:09:02 11/11/01 Sun
Author: Fucked up
Subject: Lachgas Beschaffung (Nachtrag)

hab hier noch ein paar nützliche infos zur einnahme und beschaffung gefunden:


Die Einnahme
Die Einnahme von Lachgas kann auf die verschiedensten Arten erfolgen. In der Medizin wird die Beatmung mit einem Lachgas-Sauerstoffgemisch über einen komplizierten Narkoseapparat vorgenommen. Um sich am Lachgas zu erfreuen, sei es auf Parties oder zu Hause, ist die beste Möglichkeit, das Gas aus dem Lagerbehälter in einen Luftballon umzufüllen und dann in aller Ruhe aus dem Ballon zu inhalieren. Dabei können verschiedene Techniken benutzen werden: Eine Möglichkeit ist, die Lungen durch mehrmaliges Atmen zu weiten und anschließend tief auszuatmen. Dann sollte man soviel Lachgas wie möglich einziehen und solange es geht in den Lungen behalten. Um zu verhindern, daß ein Teil des Gases dabei durch die Nase entweicht, kann man sich diese natürlich zuhalten. Die Wirkung setzt dann nach einigen Sekunden N2O-anhalten ein. Ausgeatmet wird wieder in den Ballon, um das nicht aufgenommene bzw. wieder ausgeschiedene Lachgas beim erneuten Inhalieren nochmals zur Wirkung kommen zu lassen. Der erste Zug ist jedoch immer der wirkungsvollste. Vor dem nächsten Inhalieren sollte man dann mindestens zwei bis drei Lungenzüge normale Luft atmen, um die Sauerstoffversorgung des Gehirns sicherzustellen.

Risikoreiche Einnahme
Die größte Gefahr beim Lachgaskonsum ist die anhaltende Unterversorgung mit Sauerstoff, die zu bleibenden Hirnschäden führen kann. Daher sollte man unbedingt die Finger von sämtlichen Techniken lassen, die bei einer eventuell auftretenden Bewußtlosigkeit die Sauerstoffaufnahme verhindern. Bewußtlosigkeit kann bei dauerhaftem Einatmen von Lachgas schneller eintreten als man denkt, schließlich ist es ein Mittel der Anästhesie und meist merkt man erst beim Aufwachen, daß man überhaupt weggetreten war.

Beschaffung und Preise
Die Herstellung von Lachgas erfordert Fachwissen und aufwendige Apparaturen für die thermische Zersetzung von Ammoniumnitrat (NH4NO3) bei Temperaturen um etwa 250 Grad Celsius. Da bei der Produktion darüber hinaus auch einige giftige Abfall- bzw. Zwischenprodukte entstehen, sollte man lieber das fertige Gas erwerben, als die Eigenproduktion zu versuchen. Im Handel sind von Firmen der Gasindustrie, z.B. LINDE oder MESSER GRIESHEIM, technisches und medizinisches Lachgas erhältlich. Diese unterscheiden sich nur darin, daß medizinisches Lachgas mit einer Chargennummer - also mit Verkaufsdatum - ausgeliefert wird. In punkto Reinheitsgrad sind beide „Arten" absolut identisch. Der Verkauf erfolgt in grauen Stahlflaschen in unterschiedlichen Größen. Eine Flasche mit 7.5 kg Inhalt unter einem Druck von 51 bar entspricht etwa 4000 Liter Gasvolumen unter normalen Bedingungen und kostet ca. 180,-DM (plus MwSt.). Pro Tag kostet die Miete der Flasche ca. 0,70 DM und ggf. ein Pfand.

Sehr viel einfacher ist der Bezug von Lachgas in kleinen Kapseln, die eigentlich zum Aufschäumen von Sahne mittels Sahnespendern (Kosten der Anschaffung: 50,- bis 100,- DM) gedacht sind. Diese kleinen silbernen Patronen sind mit 8 Gramm N2O-Inhalt gefüllt und kosten in Kaufhäusern, Supermärkten oder Drogerien in Paketen von fünf oder zehn Stück für ca. 5,- bzw. 10,- DM; - nicht zu verwechseln mit den wirkungslosen goldenen CO2-Kapseln für Soda-Maschinen und Bier-Zapfanlagen.

Lachgashändler oder Lachgasdealer - Die Gasindustrie hat Angst vor dem Dealerimage
Inzwischen ist es gar nicht mehr so leicht, an das begehrte Gas in den größeren Flaschen zu günstigeren Preisen zu gelangen. In den Boulevard-Medien, inzwischen aber auch in gemeinhin als seriös geltenden Einrichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wird der Partyspaß als neue Droge dargestellt. Dieses Image wirkt und läßt weder Behörden noch die beteiligte Industrie kalt. N2O ist zwar nicht durch das Betäubungsmittelgesetz verboten, doch wird in einem Rundschreiben des Verbandes der Gasindustrie den N2O-Produzenten und Verkäufern empfohlen, kein Lachgas mehr an Privatpersonen abzugeben. Viele Firmen halten sich an diese Vorgabe. So fordert MESSER GRIESSHEIM in Köln beim Kauf von N2O die Vorlage eines Gewerbescheins und den Nachweis über die „korrekte" Verwendung des Produkts, während die Linde AG, eine der größten Anbieter in Deutschland, nach eigenen Angaben von vornherein nur medizinische Einrichtungen beliefert. Bei Linde wird des weiteren behauptet, daß der Verkauf von Lachgas an Privatpersonen „vom Allgemeinen her verboten" sei (Zitat nach telefonischer Nachfrage bei Linde am 02.04.97). Hier sind die Mitarbeiter von MESSER GRIESSHEIM ehrlicher: Ihres Wissens sei der Verkauf von Lachgas an Privatpersonen zwar nicht verboten, da das Gas aber in Diskotheken weiterverkauft werde und die Firma nicht Zusammenhang mit dem Drogenkonsum der Technoszene in Verruf kommen wolle, würden sie dies trotz der guten Absatzmöglichkeiten nicht machen.

Um Gasflaschen zu bekommen, müssen Lachgashändler also entweder etwas tricksen, gute Beziehungen haben oder sich aber unmittelbar ins benachbarte Ausland begeben: In den Niederlanden z.B. ist Lachgas noch ohne größere Probleme zu bekommen - allerdings für einen höheren Preis: Dort bezahlt man für eine Flasche mit 30 kg Lachgas 1.000.- DM und mehr. Diese 15.000 Liter Gas reichen für ungefähr 1.200 prallvolle Ballons á zwei Portionen, der typischen Verkaufsgröße in Diskotheken. Bei einem Verkaufspreis von 2,- bis 5,- DM versprechen sie dem Händler somit große Gewinne.

Ohne Schäden für Gesundheit, ohne „Abhängigkeitsgefahr" und noch legal, reicht der Titel „Droge" um auch Politiker auf den Plan zu rufen: Der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, AXEL HORSTMANN, warnte in einer Pressemitteilung vom 19.02.1997 vor dem Mißbrauch von Lachgas als Droge und äußerte darin sein Erschrecken „mit welch trauriger Kreativität junge Menschen heute nach irgendwelchen Stoffen und Reizen suchen, um einen als öde und unerträglich empfundenen Alltag aufzuhellen".

Schließlich meldet der Kölner Express vom 29.05.97, daß der Kölner Regierungspräsident ANTWERPES „Lachgas verbieten will", da „nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Einatmen von Lachgas gesundheitsschädigend ist".

Dieser - wohlmeinenden, aber vermutlich konsumunerfahrenen - Besorgnis kann man aufgeklärt entgegenhalten: Richtig benutzt ist Lachgas harmlos. Für einige Medien scheint der Partyspaß ein gefundenes Fressen für weitere Drogensensationen zu sein. Hersteller, Verkäufer und Konsumenten werden mit Warnmeldungen über die - scheinbar neue - „Droge" verunsichert - und greifen dann vielleicht doch lieber zu bewährten illegalen Drogen.

(quelle: http://www.iskp.uni-bonn.de/gruppen/euroball/dom/lachgas/lachgas.html)

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