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Date Posted: 08:07:46 07/03/14 Thu
Author: Presse
Subject: BGH-Urteil: Anonyme Online-Bewertungen sind legal

Ein Arzt hat geklagt, weil er von einem Internetportal den Namen des Verfassers einer negativen Bewertung erfahren wollte. Diesen Auskunftsanspruch hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen.

http://www.dw.de/bgh-urteil-anonyme-online-bewertungen-sind-legal/a-17680146

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten im Internet einem Portal mit anonymen Bewertungen recht gegeben. Sanego.de muss einem dort kritisierten Arzt nicht preisgeben, wer der Verfasser der negativen Beurteilungen ist. "Die Anonymität der Nutzer darf nach der Vorschrift des Telemediengesetzes nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke zur Begründung. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2007 sieht vor, dass Internetdienste wie Bewertungsportale oder Diskussionsforen eine Nutzung anonym oder mit Pseudonym ermöglichen müssen.
Das Urteil ist auch für ähnliche Onlineportale relevant. Denn ob Hotels, Restaurants, Friseure oder Ärzte - fast alles und jeder kann mittlerweile im Internet bewertet werden. Auf Seiten wie "Yelp" oder "Trip Advisor" können Internetnutzer Erfahrungsberichte posten - und zwar anonym. Die positiven und negativen Bewertungen sollen anderen Verbrauchern bei der Suche nach einer Urlaubsunterkunft oder einem Arzt am neuen Wohnort eine Entscheidungshilfe sein.
Besonders schlechte Bewertungen stoßen bei den kritisierten Personen oder Geschäften hin und wieder auf Unverständnis. Im Extremfall, wenn die Erfahrungsberichte als beleidigend wahrgenommen oder als schlicht falsch empfunden werden, wehrt sich der Kritisierte wie der Arzt aus Baden-Württemberg vor Gericht. Von November 2011 bis November 2012 hatte er auf der Internetseite von Sanego verschiedene unwahre Tatsachenbehauptungen über sich entdeckt. Auf sein Betreiben löschte der Betreiber zwar diese Aussagen, aber wer diese Bewertungen geschrieben hat, das erfährt der Arzt nicht und wird es - nach dem Urteil des BGH vom Dienstag (01.07.2014) - auch nicht erfahren.
Der "Internettod" droht
Mit der Entscheidung werde der Schutz des Einzelnen gestärkt, im Internet seine Meinung kund zu tun, sagt Anwalt Jen Gmerek, der das Internetportal Sanego vertritt. "Die Betroffenen sind ja nicht schutzlos", so Gmerek zur Deutschen Presse Agentur (dpa). Es gebe jetzt nur die Hürde, dass sie bei strafrechtlich relevanten Äußerungen den Staatsanwalt einschalten müssten. Schon im Vorfeld hatte der Anwalt betont, dass es seiner Meinung nach ohne Anonymität weniger ehrliche - und somit auch weniger negative - Bewertungen gäbe und die Verbraucher sich dann schlechter informieren könnten.
Der klagende Arzt war zur Urteilsverkündung nicht nach Karlsruhe gereist. Sein Anwalt Jochen Höger sagte, dass mit der Entscheidung dem Betroffenen die Möglichkeit genommen werde, "sich gegen nachweisliche Falschbehauptungen in solchen Foren zu wehren". Zumindest gibt es nach dem Urteil des BGH keine zivilrechtliche Handhabe.
Eva Dzepina, Anwältin für Internet Recht aus Düsseldorf, Foto: Fotoflexx
Dzepina: "Grundsätzlich darf man anonym bewerten"
"Wenn eine Bewertung unwahr gewesen oder sie so beleidigend ist, dass sie eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, muss man dagegen vorgehen", rät Rechtsanwältin Eva Dzepina. Die Juristin mit Spezialgebiet Internetrecht betont, dass anonymes Bewerten zwar rechtlich erlaubt sei, aber moralisch fragwürdig sein könne: "Man muss sich überlegen, ob das richtig ist: Der Bewertete wird namentlich genannt, der Bewertende hält sich anonym." Schließlich könnten harsche Kritiken für die Person oder Arztpraxis

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