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Date Posted: 14:21:01 10/06/10 Wed
Author: tony
Subject: Bedingungsloses Grundeinkommen

Bedingungsloses Grundeinkommen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransfermodell, nach dem jeder Bürger unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss (Transferleistung). Prinzipiell identisch zum „Bürgergeld“, wird das BGE jedoch meist als Finanzleistung diskutiert, die bereits ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre.

Zu den vielen in Deutschland diskutierten Modellen eines BGE gehören zum Beispiel das Solidarische Bürgergeld (Althaus-Modell), das Ulmer Modell oder das Modell der von Götz Werner gegründeten Initiative Unternimm die Zukunft. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die auf Milton Friedman zurückgehende Negative Einkommensteuer[1], die jedoch nur Geringverdienern und Nichtverdienern zugute käme. In der Schweiz entwickelt die Initiative Grundeinkommen ein Modell der Umsetzung eines BGE.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Allgemeines Konzept
* 2 Begründung
o 2.1 Der Humanitäre Ansatz
o 2.2 Der ökonomische Ansatz
* 3 Modelle
o 3.1 Besteuerung des Einkommens
o 3.2 Besteuerung des Konsums
* 4 Rechtslage in Deutschland
* 5 Ansätze zur Einführung
* 6 Allgemeine Kritik
* 7 Aktuelle Diskussionen
o 7.1 Deutschland
o 7.2 Österreich
o 7.3 Schweiz
o 7.4 Spanien
* 8 Geschichte
o 8.1 Neuzeit
o 8.2 20. Jahrhundert
o 8.3 Umsetzungsversuche
* 9 Literatur
o 9.1 Monographien
o 9.2 Beiträge
* 10 Weblinks
* 11 Einzelnachweise

Allgemeines Konzept [Bearbeiten]

Das Konzept des BGE sieht eine Zuwendung für jedermann vor. Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen, noch eine Bereitschaft zur Arbeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Inwieweit besondere soziale Bedürftigkeit gesondert berücksichtigt wird, ist bei den verschiedenen Modellen unterschiedlich vorgesehen.

Eine andere Form des Bürgergeldes ist die negative Einkommensteuer, die es in den USA als Earned Income Tax Credit und in Großbritannien (Working Families Tax Credit) gibt und auf einen Vorschlag Milton Friedmans aus dem Jahre 1962 zurückgeht. Die negative Einkommensteuer kann genau wie das BGE so gestaltet werden, dass die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit mit höherem Sozialtransfer leidet.[2] Das BGE unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.

Je nach Modell wird eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen.[3] Ein BGE kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen.[4] Bedarfsgeprüfte Leistungen können dann auf diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten.

Wer zusätzlich zum BGE über mehr Geld verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (z. B. durch Erwerbsarbeit) verdienen. Da Erwerbseinkünfte nicht auf das BGE angerechnet werden, stehen Erwerbseinkünfte und Grundeinkommen - anders als im bisherigen System - nicht in Konkurrenz zueinander. Daraus wird gefolgert, dass in einem System mit BGE ein hoher Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit besteht, wobei dieser Anreiz natürlich stark von der Höhe des BGE abhängt. Möglich ist auch eine Förderung des Niedriglohnsektors durch das BGE.
Begründung [Bearbeiten]

In der Diskussion um das BGE werden sehr unterschiedliche Argumente ins Feld geführt.[5] Diese kann man unterscheiden nach humanitären Argumenten,[6] die sich auf die Lebenssituation der Menschen beziehen, und ökonomischen Argumenten, bei denen wirtschaftliche Vorteile für die Gesellschaft im Vordergrund stehen.
Der Humanitäre Ansatz [Bearbeiten]

Die grundsätzliche Begründung eines BGE wird darin gesehen, dass es jedem Menschen ermögliche, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Das BGE schaffe die Voraussetzung zur individuellen Freiheit zur Selbstverwirklichung auch mit Tätigkeiten, die nicht als Erwerbsarbeit entlohnt werden.

Die gesellschaftliche Entwicklung habe dazu geführt, dass nur ein Teil der Tätigkeiten in der modernen, marktorientierten Gesellschaft als Arbeit entlohnt werde. Tätigkeiten im sozialen Bereich wie beispielsweise in der Kindererziehung, in der Betreuung nicht selbständiger Menschen (Alte, Behinderte) oder in der Jugendarbeit würden hingegen zumeist nicht finanziell vergütet, es sei denn diese Tätigkeiten sind institutionalisiert. Das BGE sorge hier für einen Ausgleich.

Hinzu komme der Wegfall der Stigmatisierung Arbeitsloser, die bei einer im System liegenden Arbeitslosigkeit für eine große Zahl von Menschen unvermeidlich sei. Eine Gesellschaft, die das systematisch in Kauf nehme, verstoße gegen die Menschenwürde und gegen das Grundrecht auf Arbeit. Das BGE führe zu einer Verbesserung der sozialen Sicherheit, ermögliche Teilhabe, vermeide Ausgrenzung und gestatte alternative Lebenspläne wie zum Beispiel Bildungsphasen, die die Erwerbsarbeit unterbrechen.

Das System eines BGE sei übersichtlich und schaffe Vertrauen in die Gesellschaft. Hierdurch erhöhe sich die individuelle Risikobereitschaft. Es würden Selbständigkeit und Unternehmergeist und damit Innovation und Flexibilität gefördert. Die Arbeitnehmer würden selbstbewusster und „klebten“ nicht mehr an einer bestimmten Stelle.

Die größere Unabhängigkeit vermindere den innerbetrieblichen Konkurrenzkampf, vermindere Mobbing und verbessere das Betriebsklima mit der Folge, dass negativer Stress und psychische Krankheiten abnähmen.

Götz Werner ist der Auffassung, ein bedingungsloses Grundeinkommen würde nach den Gesetzen freier Märkte dazu führen, dass bisher schlecht bezahlte, aber notwendige Arbeit besser bezahlt bzw. attraktiver gestaltet, oder durch automatisierte Prozesse ersetzt werde. Für notwendige oder weithin gewünschte Arbeiten würden zwangsläufig ansprechende und lohnende Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, und für ausreichend attraktive beziehungsweise lukrative Arbeitsangebote fänden sich im Mittel und mittelfristig immer genug Arbeitswillige. Folge wäre demnach ein Arbeitsmarkt, der sich an Angebot und Nachfrage orientiert, was es in unserer heutigen Marktwirtschaft, wegen des Arbeitszwanges, nicht gibt.
Der ökonomische Ansatz [Bearbeiten]

Bereits mehr als die Hälfte der Bevölkerung in der modernen Wohlfahrtsgesellschaft ist von den Einkommen anderer oder Leistungen der Sozialversicherung abhängig. Diese Situation wird sich aufgrund der Bevölkerungspyramide weiter verschärfen. Zugleich sinkt der Bedarf an Arbeitsplätzen in der Industrie durch die kontinuierlichen Rationalisierungsprozesse strukturell weiter. Eine Bindung der sozialen Sicherung an eine immer weiter abnehmende Basis führt zu einer Belastung der betrieblichen Lohnkosten, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zunehmend verschlechtert.

Die Organisation, Verwaltung und Kontrolle der Transferleistungen im bisherigen Sozialsystem ist ineffizient und führt zu einer wuchernden Bürokratie. In Deutschland gibt es über 100 Formen von Transfers. Betrachtet man alle Regelungen zusammen, ergeben sich für die ärmeren Teile der Bevölkerung in Summe Leistungen, die den Umfang eines BGE bereits weitgehend erreichen. Ein BGE würde den bestehenden Aufwand wesentlich reduzieren.

Zur Finanzierung des Sozialbudgets wird laufend in marktwirtschaftliche Prozesse eingegriffen und die Rahmenbedingungen umgestaltet. Das ist ökonomisch ineffizient und sozial ungerecht. Hierzu zählen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne, die entweder wirkungslos bleiben, wenn sie zu niedrig sind, oder die Beschäftigung im ungünstigen Falle beeinträchtigen. Es entsteht eine erhebliche Vereinfachung des Steuersystems durch Wegfall differenzierter Freibeträge und anderer Vergünstigungen.
Modelle [Bearbeiten]

Zur Finanzierung des Grundeinkommens ist in der Regel eine starke Vereinfachung und Neuordnung des Steuersystems vorgesehen sowie sehr viel weniger Aufwand und Bürokratie in der Sozialverwaltung, da bisherige Transferleistungen durch das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt würden. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Ausbildungsförderung, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen würden schrittweise ersetzt und letztendlich wegfallen.

Zur Finanzierung gibt es im Wesentlichen zwei Modellansätze: Besteuerung des Konsums oder Besteuerung des Einkommens.
Besteuerung des Einkommens [Bearbeiten]

Diese Modelle funktionieren ähnlich wie die negative Einkommensteuer, wobei oberhalb der Transfergrenze Einkommen anders (geringer) besteuert würde. Einkommen bliebe weiterhin „subventioniert“ und es würde ein Anreiz gegeben, über die Transfergrenze zu kommen, um weniger Steuern zu zahlen. Die Finanzierung des Grundeinkommens würde auf den Einnahmen jenseits der Transfergrenze basieren. Das Grundeinkommen würde mit dem Einkommen verrechnet, und das Einkommen bliebe steuerpflichtig. Die Basis für die Finanzierung wäre somit primär die Einkommensteuer.

* Das bedingungslose Grundeinkommen nach dem Ulmer Transfergrenzenmodell würde grundsätzlich allen Bürgern in Höhe des vom Gesetzgeber festzulegenden Existenzminimums ausgezahlt. Finanziert würde das Bürgergeld aufkommensneutral aus einer Bürgergeldabgabe. Diese Abgabe, die dann in einem Umlageverfahren verteilt werden solle, wäre ein fester Prozentsatz des Bruttoeinkommens.

* Der ehemalige thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus fordert ein Solidarisches Bürgergeld genanntes bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro brutto für jeden (abzüglich 200 Euro für eine Basis-Krankenversicherung). Alle staatlichen Transferleistungen sollen damit gebündelt werden. Verbunden ist das Konzept mit einer umfangreichen Umgestaltung („Systemwechsel“) in der Steuer- und Sozialpolitik. Nach dem Althaus-Modell entstünden dem Staat nach Angabe von Althaus jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro. Das heutige Sozialsystem koste nach Angabe von Althaus den Staat derzeit 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus langfristig für den Staat günstiger als das heutige System. Allerdings ist darin eine Abschaffung der staatlichen Rentenversicherung vorgesehen, sodass bis zum Auslaufen der bisher erworbenen Rentenansprüche höhere Kosten zu erwarten wären.[7][8] Eine von Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn für die Konrad-Adenauer-Stiftung durchgeführte Untersuchung kam zur Feststellung, das Konzept von Althaus sei finanzierbar.[9][10]

* Auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg im Oktober 2007 fiel die Entscheidung für die Einführung eines Grundeinkommens in Höhe von 420 Euro in Form einer negativen Einkommensteuer.[11] Dieses Sockelgrundeinkommen wäre an keine Gegenleistung gekoppelt. Bei Bedürftigkeit sollten zusätzlich die Wohnkosten übernommen werden, und zwar auf der gleichen Berechnungsgrundlage wie derzeitig beim Arbeitslosengeld II.

Besteuerung des Konsums [Bearbeiten]

In dem von Götz Werner entwickelten Modell würde die Einkommensteuer komplett wegfallen, weshalb jedes Bruttoeinkommen 1:1 als Nettoeinkommen ausbezahlt würde. Dieses Modell schlägt zur Finanzierung des Grundeinkommens einerseits die Besteuerung von Dienstleistungen und Waren vor. Andererseits würden die Gelder aus den bestehenden Sozialtransfersystemen (Kindergeld, Arbeitslosenversicherung usw.) in die Finanzierung einfließen. Weiterhin ergäbe sich eine Freisetzung von Geldern in Milliardenhöhe durch die Reduzierung des derzeitig, so Werner, „aufgeblähten“ Verwaltungsapparates.

Alle Steuern, außer einer zu erhöhenden Mehrwertsteuer, würden wegfallen. Götz Werner geht dabei von der Prämisse aus, dass die Steuerbelastung durch eine Umversteuerung von der Einkommen- zur Konsumsteuer nicht größer würde, sondern grundsätzlich gleich bliebe, da alle Steuern, einschließlich der einkommensbezogenen Steuern im Unternehmensbereich, derzeitig bereits versteckt in den Preisen enthalten seien. Das derzeitige Steuersystem sei laut Werner ein Relikt der Vergangenheit und müsse für die Einführung seines BGE-Modells grundlegend geändert werden. Angestrebt werde eine Grundeinkommenshöhe von 1.500 Euro, die über mehrere Stufen schrittweise erreicht werden soll. Wie hoch das Grundeinkommen jedoch tatsächlich ausfalle, sei eine Frage des sozialen Konsens.[12][13]

Aufgrund des erforderlichen Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 100 % auf die Nettopreise würde dieses Grundeinkommen nur einer Nettokaufkraft von 750,- Euro entsprechen. Götz Werner glaubt an gleichbleibende Bruttopreise. Er argumentiert, dass sinkende Löhne die Nettopreise entsprechend fallen lassen würden. Dieser Argumentation folgend werde auch das Volkseinkommen sowie die Fähigkeit, ausländische Güter zu konsumieren, deutlich zurück gehen.[13]
Rechtslage in Deutschland [Bearbeiten]

Nach heutiger Rechtslage besteht in der Bundesrepublik kein gesetzlicher Anspruch auf ein Grundeinkommen. Menschen, die zum Beispiel wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich persönlich oder sozial zu entfalten, haben aber einen rechtlich gesicherten Anspruch auf eine staatliche existenzielle Grundsicherung, die als Minimalgarantie ein Soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten muss.[14]
Ansätze zur Einführung [Bearbeiten]

In Brasilien wurden unter Präsident Lula erste Schritte für ein bedingungsloses Grundeinkommen umgesetzt. Zurzeit erhalten lediglich die Ärmsten einen geringen Betrag, bis 2010 sollen die Zahlungen auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden.[15][16]

Hingegen ist das oft in diesem Zusammenhang diskutierte Beispiel Alaskas, trotz der Bedingungslosigkeit der Auszahlung aus dem Alaska Permanent Fund, die dort jeder Bewohner erhält, kein „echtes“ bedingungsloses Grundeinkommen, da der Betrag – von 1982 bis 2008 im Schnitt ca. 1100 USD pro Person und Jahr[17] – bei weitem nicht existenzsichernd ist.

In Namibia erhalten die Einwohner der Ortschaft Omitara ein bedingungsloses Grundeinkommen, um zu prüfen, welche Auswirkungen auf die Armut sich ergeben. Seit Januar 2008 zahlt die BIG Coalition Namibia den Bewohnern im Sozialprojekt Basic Income Grant (BIG) monatlich 100 N$ für insgesamt zwei Jahre aus. Gegebenenfalls soll ein bedingungsloses Grundeinkommen in Namibia zur Bekämpfung der Armut eingeführt werden.[18][19] Der erste Halbjahresreport liegt als Zusammenfassung in deutscher Übersetzung vor.[20] Darüber hinaus der ausführliche Jahresbericht 2008 in Englisch.[21] Das Projekt wird aufgrund seiner positiven Effekte (Reduzierung der Unterernährung, der Arbeitslosigkeit, Anzahl der Schulabbrüche und Rückgang der Kriminalität) auf privater Basis mit einer Auszahlung von monatlich 80 N$ weitergeführt.[22] Die namibische Regierung möchte das Grundeinkommen derzeit nicht landesweit umsetzen, worüber die Initiatoren ihre Enttäuschung zum Ausdruck bringen.

Die Regierung der Mongolei hat erste Schritte unternommen, um ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. Ähnlich wie in Alaska soll das Geld aus Einnahmen durch den Verkauf von Bodenschätzen (hier: Gold, Kupfer) stammen. Der Fonds, aus dem die Auszahlung erfolgen soll, wurde bereits eingerichtet, und die Regierung hat die Auszahlung bereits zugesagt.[23]

Die Breuninger Stiftung möchte in Deutschland Mitte 2010 einen Feldversuch starten. Dazu erhalten 100 Bürger im wirtschaftlich starken Stuttgart und 100 Bürger in einer wirtschaftlich schwachen Region in Brandenburg zwei Jahre lang ein monatliches Grundeinkommen von 800 Euro plus der Beiträge zur Sozialversicherung.[24]
Allgemeine Kritik [Bearbeiten]

Zur speziellen Kritik an den einzelnen Modellen siehe den jeweiligen Hauptartikel.

Die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Preise sind bei keinem Modell vollends vorhersehbar, von ihnen hänge jedoch die Tauglichkeit des Modells ab. Mit keinem Modell würde (Erwerbs‑) Arbeit abgeschafft, da Güter und Dienstleistungen auch weiterhin produziert bzw. angeboten werden müssten.[25]

Gegner befürchten, ein bedingungsloses Grundeinkommen werde Bürger häufiger als derzeit zur Untätigkeit verleiten, da der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit sinke. Wenn sich insbesondere für Menschen mit bisher geringem Einkommen Arbeit materiell kaum lohne, würden sich unter anderem nicht mehr genug Menschen finden, um niedrig entlohnte und besonders unangenehme Arbeiten auszuführen. Kritiker verweisen auch darauf, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Anreiz zu verstärkter Einwanderung sein könne.[26]

Der Wirtschaftswissenschaftler und ehemalige Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Heiner Flassbeck meint, mit dem BGE werde „eine sinnlose Umverteilungsmaschine in Gang gesetzt“. Die eigentlichen Profiteure seien Gutverdiener, die es nicht bräuchten.[27]

Nach Ansicht von Gerd Habermann von der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer beruhe die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens auf einer Vorstellung von einem Staat, in dem alle auf Kosten aller anderen leben könnten. Die psychologischen Effekte seien ein starkes Sinken der Arbeitsmotivation, besonders bei den „Schlechterverdienenden“, sowie die Ausbreitung einer innovationsfeindlichen „Rentnermentalität“. Dass die Arbeit nicht ausgehe, zeigten sogenannte Vollbeschäftigungsländer von der Schweiz bis Neuseeland.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veränderung weniger Modellparameter große Wirkungen haben kann und dass die Modelle dadurch in ihren Wirkungen mitunter nur schwer durchschaubar seien. Ein mit bestimmten Zielen vorgeschlagenes Modell könne bei leicht modifizierter Umsetzung unbeabsichtigte Folgen haben.

Finden sich auch viele Unterstützer des Konzeptes im linken politischen Spektrum, so hat sich in diesem jedoch auch eine teils in sich widersprüchlich erscheinende Debatte über das Grundeinkommen entzündet.[28] So bemängelt Rainer Roth, dass das „bedingungslose Grundeinkommen für alle die Interessen einer Minderheit“ widerspiegeln würde.[29] Während eher skeptische Stimmen in der Diskussion über ein Grundeinkommen immerhin die Chance sehen, dass diese über sich selbst hinaus führen könne[30], erkennen andere im Grundeinkommen „keinen Schritt in die richtige Richtung, sondern ein Projekt darum, wie man Armut besser verwalten, also erhalten kann.“[31]

Ein weiterer Kritikpunkt ist das mögliche Fehlen des sozialen Aspektes: Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen würde gerade nicht die tatsächliche Bedürftigkeit des Einzelnen überprüft. Jeder Bürger erhielte eine pauschale Summe, mit der er seinen Lebensunterhalt bestreiten müsste, gerade auch, wenn er arbeitsunfähig wäre. Wären zum menschenwürdigen Überleben in seinem Einzelfall hohe Ausgaben nötig, die die Pauschale weit überstiegen, hätte er möglicherweise keinen weiteren Anspruch auf sonstige soziale Hilfen.[32] Dies würde für den Fall gelten, in dem das bedingungslose Grundeinkommen nicht als Sockelgrundbetrag verstanden würde, der bei besonderem Bedarf auch erhöht werden könnte.
Aktuelle Diskussionen [Bearbeiten]
Deutschland [Bearbeiten]

* In der CDU diskutiert derzeit eine Kommission das Modell von Dieter Althaus. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte in einem Interview, er halte das Modell zwar für visionär, weil „jede Form von Sozialbürokratie wegfalle: keine Formulare mehr, keine Bedürftigkeitsprüfung.“ Allerdings könne ein Bürgergeld aber auch dazu führen, dass Menschen „sich endgültig aus der Arbeitsgesellschaft zurückziehen.“[33] Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung unter dem Vorsitz von Bernhard Vogel hält das Konzept für finanzierbar.[10]

* SPD-Generalsekretär Hubertus Heil kritisierte die Althaus-Pläne für ein Grundeinkommen als „Stilllegungsprämie“. Menschen würden „als nutzlos abgestempelt“ und „mit Geld abgefunden“.[34] Stephan Lessenich erarbeitete für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung eine Expertise zum Grundeinkommen.[35]

* Bei Bündnis 90/Die Grünen wird das bedingungslose Grundeinkommen intensiv diskutiert. Auf dem baden-württembergischen Landesparteitag im Oktober 2007 gab es eine klare Mehrheit für eine negative Einkommensteuer zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens (in Höhe von 420 Euro für Erwachsene)[11] Auf dem Bundesparteitag im November 2008 setzte sich allerdings der Vorschlag einer Grünen Grundsicherung durch. Sie sieht eine Reform des bisherigen Systems bedarfsgeprüfter Transfers mit einer vergleichbaren Erhöhung des ALG II vor. 40 % der Delegierten stimmten für das Grundeinkommen. Gleichwohl sind im Beschluss des Bundesparteitags mehrere Grundeinkommenselemente enthalten: die schrittweise Einführung eines Grundeinkommens für Kinder (bedingungslose Kindergrundsicherung), der Öko-Bonus (ein Grundeinkommen finanziert aus Ökosteuern), ein temporäres Grundeinkommen (Brückenexistenzsicherung) und beim Arbeitslosengeld II der Verzicht auf jegliche finanzielle Sanktionen, die dazu führen, dass das Einkommen unterhalb des Existenzsicherungsniveaus sinkt.[36]

* Die Linksfraktion im Bundestag hat sich für das Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung entschieden. Einzelne Abgeordnete halten allerdings weiterhin am Bedingungslosen Grundeinkommen fest, beispielsweise Katja Kipping, ehemalige Sprecherin des Netzwerks Grundeinkommen. Innerhalb der Partei herrscht eine rege Diskussion zwischen Anhängern des BGE und der bedarfsorientierten Grundsicherung. Vor allem die Strömungen Emanzipatorische Linke (für ein BGE) und die Sozialistische Linke (für eine bedarfsorientierte Grundsicherung) treten in der Diskussion hervor.[37][38] Die Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft(en) Grundeinkommen der Partei beschäftigen sich zudem mit dem BGE.[39]

* Die FDP fordert das „liberale Bürgergeld“, das nicht bedingungslos ist, da es nur bei Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit(Rentenalter, Kinder, Krank) gezahlt wird.[40]

* Teile von attac, insbesondere die AG Genug für Alle,[41] das Netzwerk Grundeinkommen[42], das Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt sowie der Deutsche Bundesjugendring[43][44] unterstützen ein bedingungsloses Grundeinkommen.

* Eine private, von Susanne Wiest eingereichte, öffentliche Online-Petition vom 10. Dezember 2008 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, ein über die Konsumsteuer finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, wurde bis zum 17. Februar 2009 von knapp 53.000 Befürwortern mitgezeichnet.[45]

Österreich [Bearbeiten]

* Das Liberale Forum fordert eine „bedingungslose Grundsicherung“ in der Höhe von 750 Euro pro Monat für jedermann. Diese soll anstatt bisheriger Sozialleistungen wie Kindergeld, Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pension ausbezahlt werden.[46]

* Auch die Kommunistische Partei Österreichs führt eine intensive Diskussion über die Forderung nach einem „bedingungslosen Grundeinkommen“. Im Gegensatz zum LIF sieht die KPÖ aber in einem solchen Grundeinkommen eine wichtige Maßnahme zur Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums, die mit einer steuerpolitischen Trendumkehr einhergehen soll.[47]

* Das Grüne Grundsicherungs-Modell soll vor Armut schützen. Die Höhe des Sicherungsniveaus hat sich daher zumindest an dem von der Armutsforschung als „Armutsgefährdungsschwelle“ angesehenen Wert von 60 % des Medianeinkommens zu orientieren. Diesen Betrag (2005 ca. 834,- Euro) haben Grundsicherung und Wohngeld zusammen mindestens zu erreichen.[48]

Schweiz [Bearbeiten]

* Die Initiative Grundeinkommen wurde im Januar 2006 von Daniel Häni und Enno Schmidt gegründet und hat ihren Sitz in Basel. Deren Ziel ist es, die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens bekannt zu machen und die Erfolgschancen einer Volksinitiative in der Schweiz zu ermitteln.[49] Daneben ist seit der Organisation des Europa-Kongresses von B.I.E.N. in Genf (2002) der Verein BIEN-Schweiz aktiv.[50]

weiter ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses_Grundeinkommen

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