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Date Posted: 18:24:12 12/17/09 Thu
Author: tony
Subject: Straßburg verurteilt Deutschland zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 50.000 Euro
In reply to: tony 's message, "sonstige nachrichten (Paracetamol, Meinl, Religioten, K+S)" on 11:09:32 04/02/09 Thu

Urteil aus Straßburg

Sicherungsverwahrung verstößt gegen Menschenrechte
Erneute Schlappe für Deutschland: Die rückwirkende Inhaftierung eines Schwerkriminellen ist nicht mit der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Das Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte heizt die Debatte über den Umgang mit Gewaltverbrechern an. von Kai Beller Berlin
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Deutschland zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 50.000 Euro an einen mehrfach vorbestraften 52-Jährigen verurteilt. Nach Ansicht der Richter verstößt die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonvention, nach der eine rückwirkende Strafverschärfung verboten ist. Die Bundesregierung will die das Urteil nicht akzeptieren: Das Bundesjustizministeriums will die Große Kammer des Straßburger Gerichtshofes für Menschenrechte anrufen, um die Entscheidung zu kippen.
Es ist binnen kurzer Zeit die zweite Schlappe, die die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einstecken muss. Vor kurzem hatte das Gericht in einem Sorgerechtsfall die Rechte eines ledigen Vaters gestärkt, der sich durch das deutsche Recht diskriminiert. Die Urteile sind bindend für die Bundesrepublik. Mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers hat Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Im aktuellen Fall ging es um einen verurteilten Straftäter, der seit 18 Jahren im hessischen Schwalmstadt in Sicherungsverwahrung sitzt, weil er immer noch als gefährlich eingestuft wird. Der Mann war 1986 in Marburg wegen versuchten Raubmords zu fünf Jahren Haft und gleichzeitig zur Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte sich darüber beschwert, dass die neue Bestimmung rückwirkend auf ihn angewandt wurde und er eigentlich 2001 hätte freigelassen werden sollen.
Die Sicherungsverwahrung verstoße gegen den Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz", urteilten die Straßburger Richter. Zum Zeitpunkt der Verurteilung des Mannes im Jahr 1986 war die Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre begrenzt. Erst zwei Jahre später wurde die Befristung aufgehoben.Der Anwalt des Inhaftierten forderte die sofortige Freilassung seines Mandanten. Mit diesem Urteil sei höchstrichterlich entschieden worden, dass Deutschland sich rechtswidrig verhalten habe, sagte er. In Deutschland sind nach Angaben des Gerichtshofes etwa 70 Häftlinge in einer ähnlichen Situation.
Für die deutsche Politik ist die Entscheidung heikel. Der Umgang mit Schwerstkriminellen führt zu hitzigen Debatten in der Öffentlichkeit, wenn Straftäter nach der Freilassung rückfällig werden. Das gilt in verschärfter Form, wenn es sich um Triebtäter handelt. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung immer weiter gefasst.

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:urteil-aus-strassburg-sicherungsverwahrung-verstoesst-gegen-menschenrechte/50051762.html

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Replies:

  • Wort des Jahres 2009 -- tony, 02:28:49 12/19/09 Sat

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