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Date Posted: Wed, 01 Dec 2004, 0:24:10
Author: shadow
Subject: Frankreich will passive Sterbehilfe in engen Grenzen zulassen

Der Fall Humbert hat politische Folgen: Frankreichs Parlament liegt ein Gesetz vor, das es Ärzten erlauben soll, in hoffnungslosen Fällen lebensverlängernde Massnahmen zu beenden – wofür Humberts Mutter lange kämpfen musste.

In Frankreich war Sterbehilfe bisher stets ein grosses Tabu. Ärzte, Patienten und Angehörige standen vor einem gesetzlichen Vakuum. In der gestern eröffneten Parlamentsdebatte über eine gesetzliche Regelung der passiven Sterbehilfe wird die Schweiz zusammen mit den Benelux-Staaten als Vorbild genannt.

Der Fall von Vincent Humbert hatte vor einem Jahr Frankreich erschüttert. Der seit einem schweren Unfall vollständig gelähmte und fast blinde junge Mann wollte, dass die Ärzte seinem Leiden ein Ende setzten. In ihrer verzweifelten Liebe wollte ihm dann seine eigene Mutter den Tod geben, indem sie ihm eine grössere Menge von Beruhigungsmitteln injizierte.

«Tod ist Privatsache»

Die Maschinen der Intensivstation im nordfranzösischen Berck-sur-Mer hielten Vincent Humbert aber weiter am Leben – bis schliesslich Chefarzt Frédéric Chaussoy den vorher mehrfach geäusserten Sterbewunsch seines Patienten erfüllte. Nach Rücksprache mit seinen Kollegen stellte er die Apparate ab und gab dem Todgeweihten schmerzlindernde Medikamente in einer sehr hohen Dosis. Aufgrund der bisherigen Gesetzgebung riskiert Chaussoy nun eine Anklage wegen Mordes.
Dieser Präzedenzfall löste in der Gesellschaft die grundsätzliche Debatte aus, die die Politiker bisher aus Gewissensgründen verdrängt und verschoben hatten. Dabei leisten längst auch in Frankreich Ärzte Sterbehilfe. Auf 150 000 pro Jahr schätzt man die Zahl der Patienten, deren Tod eintritt, nachdem die Mediziner im Spital die künstliche Lebensverlängerung abgebrochen haben. Noch vor einem Jahr meinte jedoch Premierminister Jean-Pierre Raffarin: «Der Tod ist eine Privatsache.» Es sei nicht an den Politikern, sich gesetzgeberisch in solche philosophischen und religiösen Fragen einzumischen.

Gemeinsame Vorlage

Trotzdem kommt die Sterbehilfe jetzt vors Parlament. Eine aus Mitgliedern der Regierungspartei und der Opposition zusammengesetzte Kommission brachte gestern eine Vorlage ein, die sich an den Regelungen in der Schweiz, in Holland und Belgien orientiert. «Wir sind dabei so weit gegangen, wie es für die französische Gesellschaft akzeptierbar sein kann», sagte einer der Verfasser der entscheidenden Artikel, der Abgeordnete Gaëtan Gorce.
Ein Patient im Endstadium kann demnach verlangen, dass alle aussichtslosen Therapien und lebensverlängernden Massnahmen (inklusive künstliche Beatmung und Ernährung) eingestellt werden. Und falls der Kranke nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selber zu äussern, können die Ärzte nach Rücksprache mit der Familie beschliessen, in solchen Situationen die nötigen Schritte zu unternehmen. In beiden Fällen sollen die Ärzte das Leiden vermindern, selbst auf das Risiko hin, dass die Dosis der verwendeten Medikamente den Tod beschleunigt. Sie müssen darum die Patienten und ihre Angehörigen über die Folgen ihres Entscheids informieren.

Zu weit oder zu wenig weit?

Mit diesen drei Punkten würde de facto die passive Sterbehilfe legal, falls die Vorlage die Hürde der beiden Parlamentskammern überwindet. Die erste Abstimmung in der Abgeordnetenkammer ist für kommenden Dienstag vorgesehen; danach folgt noch der Senat. Doch manchen Volksvertretern geht dieser Text schon viel zu weit. Umgekehrt bemängeln Ärzte, die Vorlage sei zu vage formuliert und lasse Kernfragen offen.
Dürfen sie künftig nur die Maschinen abstellen und Morphium geben, bis der Patient stirbt, oder auch eine potenziell tödliche Dosis eines Mittels? Sie hätten es vorgezogen, dass wie in der Schweiz die passive Sterbehilfe explizit und weniger umschweifig legalisiert würde, damit nie mehr solche rechtlichen und moralischen Zweifel und Grauzonen existieren wie noch im Fall Humbert.

Quelle: http://www.ebund.ch/artikel_52268.html

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