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Date Posted: 09:22:45 04/09/00 Sun
Author: Meicel
Author Host/IP: NoHost / 213.21.17.240
Subject: Rauben und Kopieren

Quelle http://www.heise.de/ct/00/08/098/
Rauben und Kopieren
Softwarepiraten in den Netzen ihrer Verfolger
Die Original-CD ist schnell kopiert, das Verbot mit einem Achselzucken abgetan, die Mark mit Werken anderer schnell verdient. Langwierig und zäh hingegen vollzieht sich das Geschäft derer, die den Kopierern auf die Schliche kommen wollen. Andererseits haben die Softwarehersteller ein Dickicht an Lizenzbestimmungen kultiviert, in dem ihre Kunden ohne juristischen Beistand leicht zu Raubkopierern wider Willen werden.

Wenn Christian Goltz einen seiner Hausbesuche macht, dann geht es der betroffenen Firma ohnehin nicht besonders gut. Der Chemnitzer Staatsanwalt ist spezialisiert auf Wirtschaftskriminalität. Urheberrechtsverletzungen sind sein Steckenpferd, was für einige seiner Kunden zu unangenehmen Überraschungen führt.

Denn im Fall des Verdachts auf Raubkopien ist eine Beschlagnahme der Rechner zur Beweissicherung möglich. ‘Beschlagnahme zur Beweissicherung’ bedeutet, dass für den Besitzer eine gewisse Chance besteht, die Rechner eines Tages wieder zu sehen. Werden Rechner jedoch als ‘Tatwerkzeuge’ beschlagnahmt, gehen sie in Landeseigentum über, sobald sich der Verdacht vor Gericht als begründet erwiesen hat. Allerdings gilt auch hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Als Faustregel im Fall der Softwarepiraterie kann man sagen, dass eine Highend-Maschine nicht wegen einer fehlenden WinZip-Lizenz beschlagnahmt wird, der Aldi-Rechner mit illegalem QuarkXPress und Photoshop aber gute Chancen hat, endgültig in Landeseigentum überzugehen.

Wer in Sachen Wirtschaftskriminalität ermittelt, betreibt Spurensicherung routinemäßig auf Festplatten sowie Sicherungskopien von Workstations und Servern der Verdächtigen. Spezialeinheiten der Polizei arbeiten zusammen mit DV-Sachverständigen. Und wenn man schon mal dabei ist, ist es ein Leichtes, auch die Lizenzsituation des Unternehmens unter die Lupe zu nehmen.

Staatsanwalt Goltz lässt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch in anderer Hinsicht walten: ‘Wenn es einem Unternehmen schlecht geht, etwa bei Unterschlagung oder drohender Insolvenz, werde ich alles tun, um zu verhindern, dass man ihm auch noch die EDV-Anlage lahmlegt. Das wäre nämlich der Todesstoß für die Firma. Ich weise dann die Sachverständigen oder die Polizei an, die Beweise weitest gehend durch Erstellung von Backups zu sichern.’

In vielen Fällen von Lizenzmissbrauch durch Firmen bleibt der Staatsanwalt außen vor. Der Softwarehersteller erwirkt vor Gericht eine Beschlussverfügung zur Durchsuchung des verdächtigen Betriebs. Der Gerichtsvollzieher zieht meist DV-Sachverständige hinzu und unterwirft die Computer seiner Vollmacht, d. h. er ‘sequestriert’ sie und mit ihnen alle Rechnungen und Lizenzunterlagen.

Dr. Siegfried Streitz, staatlich bestellter DV-Sachverständiger in Brühl bei Bonn, beschreibt den technischen Ablauf: ‘Wir bringen in der Regel eine vielfältige Ausstattung mit und arbeiten dabei meist mit SCSI-Karten, die wir in die Rechner einsetzen. Bei den heutigen Kapazitäten reicht der Parallelport nicht mehr. Außerdem können wir bei vielen Unternehmen auf Sicherungsgeräte zugreifen, die bereits vorhanden sind. Da machen wir dann erst einmal eine vernünftige Datensicherung. In seltenen Fällen kann ich mich auf die vorhandenen Backups stützen. Das ist ein ganz trübes Thema: Entweder sie sind nicht vollständig oder sie funktionieren nicht. Unsere ’Kundschaft’ gehört sicher nicht zu den regelmäßigen c't-Lesern.’

Die Sequestration wird so lange aufrecht erhalten, bis alle zur Beweissicherung notwendigen Daten gesammelt sind. Wird das durch Passwörter oder Verschlüsselung verhindert, darf der entsprechende PC oder Server, unter Umständen sogar die gesamte EDV-Installation so lange nicht benutzt werden. Wenn sich eine Firma vor die Wahl gestellt sieht, die Passwörter zu nennen und die Schlüssel herauszugeben oder ihre EDV-Infrastruktur zur Beweissicherung mindestens vorübergehend einzubüßen, fällt die Entscheidung meist nicht schwer. Hinzu kommt, so Streitz: ‘Normalerweise sind die Schutzmaßnahmen nicht wirklich dazu angetan, unsere Arbeit zu behindern, oder die Betroffenen zeigen sich entsprechend kooperativ. An 97% der Daten kommen wir auch ohne Beistand der Besitzer.’

Auf den Umfang des Problems angesprochen merkt er an: ‘Bisher habe ich im Rahmen meiner Arbeit noch keinen Betrieb gesehen, der über genügend gültige Lizenzen für die installierten Programmpakete verfügte. Das mag daran liegen, dass Betriebe, die Gegenstand gerichtlicher Ermittlungen sind, oft der eher dubioseren Art zuzurechen sind.’

Das böse Internet
Unmoralische Angebote zum Erwerb supergünstiger Software flattern beinahe täglich als Werbemail in unsere Inboxen. So schreibt ein ‘Who Dini’ am 20. März: ‘Hallo, sind auch Sie es leid, den vollen Preis für Software zu bezahlen? Was halten Sie von 20 US-$ für Highend-Software? Dieser Preis gilt für die erste CD, jede weitere kostet nur 10 US-$.’ Danach folgt die übliche Liste an Programmen: die Bestseller von Adobe, Microsoft und Macromedia.

Webseiten, die offen und dreist Raubkopien anbieten, gibt es zu Tausenden. Die Seiten sind teils professionell gestaltet und ähneln Sharewaresites, nur dass ihre Top-Downloads eben ‘Windows 2000’ oder ‘Dreamweaver 3.0’ heißen. Aber wer verfügt schon über einen genügend schnellen oder preiswerten Internetzugang, um ein komplettes Betriebssystem zu saugen?

Ohne intensivere Nachforschungen bleibt unklar, wer sich hinter den Sites wirklich verbirgt und was er im Schilde führt. Die BSA (Business Software Alliance, siehe Kasten) warnt jedenfalls vor virenverseuchten und unvollständigen Downloads. Den Verdacht, die BSA selbst unterhalte derartige Angebote, um verdeckt in die Szene einzudringen, weist Margo Miller von sich. Die Internet-Ermittlerin der BSA für Europa: ‘Ich passe darauf auf, dass meine Jungs nicht gegen die Gesetze verstoßen. Über meine Methoden kann ich jederzeit mit Polizisten sprechen, die ähnliche Ermittlungen führen.’

Die Newsgroups sind ein weiterer Handelsplatz für illegale Kopien. So offeriert ‘Norman’ am 20. Dezember letzten Jahres ‘Mathcad 2000 Professional’ und eine gut sortierte Sammlung anderer CAD-Software für 30 US-$ pro CD. Bis heute sind diverse internationale Telefon- und Fax-Umleitungen zu ihm geschaltet, auf unsere Anfrage geantwortet hat er allerdings bisher nicht. ‘Solche Händler können praktisch überall sitzen,’ sagt BSA-Rechtsanwalt Oliver Wolff-Rojczyk, ‘unternehmen können wir allerdings nur etwas gegen Urheberrechtsverletzer im Inland, aber auch damit haben wir schon alle Hände voll zu tun. Viele Anbieter versuchen den Eindruck zu erwecken, sie säßen im Ausland. In Wirklichkeit sitzen sie in einer konspirativen Wohnung im Hochhausviertel um die Ecke.’

Ein Gymnasiast hat mit ein paar Kumpanen über Monate hinweg einen florierenden CD-Versand unterhalten. Der Name im Mietvertrag für die Betriebsräume ist frei erfunden, und in einem Ostberliner Plattenblock mit über zweihundert Parteien fallen die jungen Leute, die meist nachts unterwegs sind, auch nicht weiter auf. Die Polizei erfährt die Hausanschrift per Amtshilfeersuchen vom Provider in den USA, den sie über die Analyse der gefälschten IP-Adresse ausfindig macht. Um welche Wohnung es sich handelt, erfahren die Verfolger mit einem klassischen Detektiv-Trick: Sie streichen unsichtbare fluoreszierende Farbe auf das Postfach, in dem die Umschläge mit Dollarnoten eingehen und durchwandern dann das Haus mit Spezialbrillen auf der Suche nach Farbspuren an der Tür.

Die Verfolgung von Softwarepiraten im Internet beschreibt Streitz insgesamt als ‘Stochern im Nebel’. Allein aufgrund der Erfolgschancen ist es daher nahe liegend, die Untergrundszene und gut getarnte Hobby-Kopierer eher in Frieden zu lassen. Der offene Handel mit kommerziellem Interesse hingegen ist auf Zahlungswege angewiesen, die leichter aufzuspüren sind als vor dem Domain Name System verborgene FTP-Server, deren Adresse man nur über konspirative IRC-Channels erfährt.

Miller behauptet, dass ihr Verfolger-Team über Suchwerkzeuge verfüge, mit denen sie auch die bestgetarnten illegalen Märkte und Tauschbörsen ausfindig machen könne. 1808 Websites soll Millers Truppe 1999 dicht gemacht haben. Viel Aufwand ist dazu allerdings meist nicht nötig: ‘Über die IP-Adresse eines illegalen Angebots lässt sich der Provider ermitteln, den wir dann bitten, die Site zu schließen. Fast alle Provider verbieten nämlich in ihren Nutzungsbedingungen, urheberrechtlich geschützte Werke anderer ohne deren Zustimmung anzubieten.’

Insider als Wegweiser
Außerdem leben die Verfolger nicht nur im Internet von Hinweisen, die per E-Mail, Fax und Telefon mal anonym, mal offen eingehen. Rechtsanwalt Oliver Wolff-Rojczyk, der regelmäßig für die BSA und Microsoft arbeitet: ‘Unsere besten Hinweisgeber sind gefeuerte Angestellte mit exaktem Insiderwissen.’ Der kaufmännische Leiter eines größeren Versicherungsbüros war gemeinsam mit seinem Kollegen DV-Leiter dem Chef auf die Nerven gegangen. Sie machten immer wieder darauf aufmerksam, dass für 100 000 Mark Lizenzen fehlten. ‘Ich habe Sie eingestellt, um Kosten zu sparen, nicht um unnötige zu verursachen’, soll der Geschäftsführer gesagt haben. Noch während der Probezeit war für den DV-Leiter wie auch für dessen Nachfolger Schluss. Nach dem Anruf seines Prokuristen bei der BSA dürfte der lizenzresistente Chef nun nicht mehr lange Freude an seiner Sparsamkeit haben.

Besondere Blödheit zeichnet den Kleinserien-Fälscher aus, der die erste selbst gebrannte MS-Office-CD in einem Kleinanzeigenblättchen feilgeboten hat. Sein Pilotkunde ist ein Testkäufer des Landeskriminalamts, der ihn noch am Treffpunkt verhaftet. Der Richter verhängt leicht genervt eine kleine Geldstrafe, mit der ausdrücklichen Maßgabe: ‘Ich will Sie hier nicht wieder sehen.’

Doch die Botschaft kommt beim Adressaten nicht an. Zwei Wochen später: gleiche Kleinanzeige, gleicher Treffpunkt, gleicher Käufer. Aug in Auge verlässt den Möchtegern-Händler der Mut. Er gibt Fersengeld. Nach einer wilden Verfolgungsjagd landen die beiden vor dem selben Richter. Der harte Lohn für vermeintlich leichte Arbeit: elf Monate ohne Bewährung.

Problemkind Computerschulen?
Im Interview mit c't erklärt BSA-Anwalt Wolff-Rojczyk: ‘Als besonderes Sorgenkind haben sich in den letzten Jahren kleinere private Computerschulen herausgestellt, die sich vorwiegend aus Umschulungsgeldern des Arbeitsamts finanzieren. Gerade hier, wo ja eigentlich der richtige Umgang mit Hardware und Software gelehrt werden soll, scheint es sich eingebürgert zu haben, das Geld für Software-Lizenzen ganz bewusst einzusparen.’

Jörg Dennis Krüger von der Digital Services EDV-Akademie in Hannover erläutert die Hintergründe: ‘Unser Unternehmen könnte es sich nicht leisten, Umschüler vom Arbeitsamt auszubilden. In diesem Bereich werden teils unter 100 DM pro Schüler und Tag bezahlt. Damit könnten wir unsere Kosten, zu denen eben auch Kosten für Softwarelizenzen und deren Verwaltung zählen, nicht wieder einspielen. Privatnutzer wiederum sind meist weder bereit noch fähig, mehr als 25 DM pro Stunde auf den Tisch zu blättern. Ein typischer Kurs bei uns kostet aber zwei- bis dreitausend Mark am Tag.’

Durch die Vielfalt der Software-Ausstattung für Schulungen summieren sich die Preise für Lizenzen schnell auf ein Vielfaches der Hardwarekosten. Wer hier nicht ordnungsgemäß lizenziert, kann seine Kurse günstiger anbieten als die Konkurrenz und trotzdem schneller Gewinne einfahren - wenn er nicht erwischt wird.

Das Arbeitsamt Hannover rechnet bei seinen Umschulungen mit mindestens 18 Teilnehmern pro Kurs bei einem Stundensatz von neun bis 13 Mark pro Kopf. Bei bis zu 24 Teilnehmern und 1500 Schulungsstunden im Jahr ergibt das einen Umsatz von etwa 300 000 Mark pro Kurs. Die Investitionskosten von ca. 100 000 DM für 20 Rechner mit legaler Software ließen sich auf diese Weise durchaus einspielen.

Neun bis 13 Mark gibt es aber nur in besonderen Fällen und nur für anspruchsvolle Kurse wie die Ausbildung zum Programmierer oder Netzwerkadministrator. Für gewerbliche Teilnehmer (Word-Kurs für die Sekretärin, Digitales Kopieren für Drucker) zahlen die Arbeitsämter im Lande Niedersachsen lediglich vier bis sieben Mark pro Kopf und Stunde. ‘Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Politik in diesem Bundesland ganz bewusst die Schulen gegeneinander ausspielt, um die Preise zu drücken. Die Arbeitsämter in Bayern zahlen für die gleiche Leistung vier bis fünf Mark mehr pro Stunde und Teilnehmer’, so der Sprecher einer der Computerschulen, die c't zu den Raubkopievorwürfen der BSA befragte.

Fazit
Es sind gerade die ohnehin weit verbreiteten ‘Standard-Programme’, die bei Raubkopierern besonders große Begehrlichkeit wecken. Dabei gibt es heute so viele Wahlfreiheit wie nie zuvor. Mit Solaris, BeOS, den diversen Linux-Distributionen und FreeBSD stehen sogar auf Betriebssystemebene inzwischen etliche ausgewachsene Alternativen bereit, die zum Teil auch für den gewerblichen Gebrauch kostenlos sind. All diesen ist zwar gemein, dass sie weder vom Softwareangebot noch von der Hardwareunterstützung her mit dem Werk des Monopolisten vergleichbar sind, aber wer will, findet für beinahe jeden Anwendungsfall eine passende Lösung.

Wer jedoch auf die Verwendung einer bestimmten Version eines bestimmten Programms aufgrund dessen marktbeherrschender Stellung beruflich angewiesen ist, sich eine legale Kopie aber nicht leisten kann und sie vom Auftraggeber auch nicht gestellt bekommt, hat schlechte Karten. Hier sind die Softwarehersteller aufgerufen, über neue Lizenzierungsformen nachzudenken, die es diesen Maus- und Tastaturwerkern ermöglichen, aus der Illegalität zu treten. Wie wäre es etwa mit einem Modell ‘Use Now - Pay later’ wie man es beim Autokauf kennt? Auch insgesamt sind - ernsthaftes Interesse am Rückgang der illegalen Nutzung setzen wir voraus - einige Elemente der heutigen Lizenzierungspolitik überarbeitungswürdig. Ist es wirklich sinnvoll und vermittelbar, für ein und dasselbe Produkt mal 800, mal 400 und mal 100 Mark zu verlangen?

Auch die Firmen, die Standardsoftware einsetzen, müssen neu nachdenken. Sie waren es schließlich, die in der Vergangenheit durch ihr Einkaufsverhalten Anwendungs- zugunsten von Formatkompatibilität gefördert haben, was heute die teils überhöhten Produktpreise erst ermöglicht. Eine Firma, die Raubkopieren nicht direkt betreibt oder indirekt fördern will, muss ihren Softgerätepark durchforsten und auf Formatkompatibilität hin optimieren. Es ist nicht wichtig, dass jeder Word benutzt. Wichtig ist lediglich, dass der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Anwendungen reibungsarm vonstatten geht. Dadurch erst wird es für externe wie interne Mitarbeiter möglich, die Alternativen tatsächlich zu nutzen und ihre Arbeit in konvertiblen, also verlustfrei importierbaren Formaten abzugeben. Am Ende kommt es doch darauf an, dass die Arbeit pünktlich und in befriedigender Qualität beim Kunden ist und nicht, ob sie unter Linux oder Windows, FrameMaker oder TeX entsteht.

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